Vermessungsbüro mit langer Tradition
Seit 1976 gibt es nunmehr den Bürostandort Frankenberg für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure(ÖbVIe). Diese werden vom Land Hessen bestellt und sind damit
ein Organ des amtlichen Vermessungswesens. Es geht dabei um die Übertragung hoheitlicher Aufgaben des Vermessungswesens auf den Freiberufler.
Chronologie:
1976-1986 ÖbVI Dipl.-Ing. Ernst Helfenbein
1986-2000 ÖbVI Dipl.-Ing. Friedhelm Best
2000-heute ÖbVI Dipl.-Ing. Wilhelm Hofmann
Zusätzlich ist ÖbVI Hofmann Prüfsachverständiger für Vermessungswesen nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung
(HPPVO). Damit ist das Büro befugt, Absteckungsbescheinigungen nach § 65 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) auszustellen. Es geht dabei um die Bescheinigung, dass die
Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.
Auftraggeber sind Architekten, Baufirmen, private Bauherren und die öffentliche Verwaltung (z. B. Kommunen, Landkreise, Landesbehörden, ...).
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