HAUSBAU
Auch beim Hausbau sind wir von Anfang bis Ende unterstützend an Ihrer Seite. Wir, das Vermessungsbüro Hofmann liefern eine Baubegleitung ab dem Ersten Spatenstich. Und wo Sie diesen ansetzen müssen, ermitteln wir für Sie. Wir bieten Ihnen das komplette Vermessungspaket für Ihr Bauvorhaben.
Ein Liegenschaftsplan ist ein Bestandteil des
Bauantrags und unverzichtbar für die Genehmigung Ihres
Bauvorhabens. Er basiert auf den aktuellen Daten des
Liegenschaftskatasters und enthält Informationen über
Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen, Höhenangaben und
die geplante Bebauung. Der Liegenschaftsplan dient der
Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften, wie
Abstandsflächen oder der Grundflächen- und
Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ). Mit einem Maßstab von
1:500 ermöglicht er eine detaillierte Darstellung des
Bauvorhabens und seiner Umgebung. Unser
Vermessungsbüro Hofmann erstellt Ihren
Liegenschaftsplan gemäß §69 der Hessischen Bauordnung
(HBO) und sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt
werden.
Die Absteckung der Baugrube definiert die Position
Ihres Gebäudes auf dem Grundstück und dient als
Grundlage für das Ausheben der Baugrube oder dem
Abtrag von Mutterboden. Hierbei werden die geplanten
Gebäudeecken gemäß der Bauplanung mit Holzpflöcken
markiert. Zusätzlich wird ein Höhenbezugspunkt
festgelegt, damit das Tiefbauunternehmen die exakte
Baugrubentiefe ausheben kann. Nach Abschluss der
Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung zur präzisen
Übertragung der Bauplanung für den Hochbau. Eine
sorgfältige Absteckung vermeidet unnötige
Zusatzkosten, die durch ungenaue oder fehlende
Absteckung entstehen können.
Nach der Absteckung der Baugrube und den
vorbereitenden Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung,
bei der die exakten Gebäudekanten gemäß genehmigter
Bauplanung abgesteckt werden. In der Regel dient ein
Schnurgerüst, das vom Bauherrn gestellt wird, als
Basis. Wir übertragen millimetergenau die Positionen
der Gebäudeaußenkanten auf das Gerüst. Alternativ
können auch Eisenrohre oder Kegel als Markierungen
genutzt werden. Die Absteckungsbescheinigung
dokumentiert offiziell, dass das Bauvorhaben
entsprechend den genehmigten Plänen in der Örtlichkeit
übertragen wurde. Diese wird von einem Prüfingenieur
für Vermessungswesen ausgestellt und muss vor Beginn
der Bauarbeiten bei der Bauaufsichtsbehörde
eingereicht werden. Sie bietet Bauherren rechtliche
Sicherheit und gewährleistet, dass das Projekt in der
geplanten Lage und Höhe realisiert wird. Unsere
Dienstleistungen stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben
exakt den Vorgaben entspricht und alle rechtlichen
Anforderungen erfüllt sind.
Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage
Ihres Gebäudes nach Fertigstellung und ist gemäß § 21
Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
(HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet
die Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert Ihr
Grundeigentum und bildet die Grundlage für zahlreiche
weitere Anwendungen, wie Bebauungspläne oder
Grundstücksteilungen. Unser Vermessungsbüro übernimmt
die Einmessung zuverlässig und sorgt für die
reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige
Amt für Bodenmanagement.
Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende
Wirkung, bietet aber eine schnelle und kostengünstige
Orientierung zur Lage der Grundstücksgrenzen. Dabei
wird der Verlauf der Grenze anhand der
Katasterunterlagen vor Ort durch Markierungen wie
Holzpflöcke, Farbmarkierungen oder ähnliches
angezeigt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung
von Bauvorhaben entlang der Grenze, etwa für Zäune,
Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung
erfolgt, hat die Grenzanzeige rein informativen
Charakter und wird nicht ins Liegenschaftskataster
übernommen.