Hausbau-Vermessung

B.Wasmuth im Vordergrund und Jannik im Hintergrund

HAUSBAU

Auch beim Hausbau sind wir von Anfang bis Ende unterstützend an Ihrer Seite. Wir, das Vermessungsbüro Hofmann liefern eine Baubegleitung ab dem Ersten Spatenstich. Und wo Sie diesen ansetzen müssen, ermitteln wir für Sie. Wir bieten Ihnen das komplette Vermessungspaket für Ihr Bauvorhaben.

Ein Liegenschaftsplan ist ein Bestandteil des Bauantrags und unverzichtbar für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens. Er basiert auf den aktuellen Daten des Liegenschaftskatasters und enthält Informationen über Grundstücksgrenzen, Abstandsflächen, Höhenangaben und die geplante Bebauung. Der Liegenschaftsplan dient der Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften, wie Abstandsflächen oder der Grundflächen- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ). Mit einem Maßstab von 1:500 ermöglicht er eine detaillierte Darstellung des Bauvorhabens und seiner Umgebung. Unser Vermessungsbüro Hofmann erstellt Ihren Liegenschaftsplan gemäß §69 der Hessischen Bauordnung (HBO) und sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Die Absteckung der Baugrube definiert die Position Ihres Gebäudes auf dem Grundstück und dient als Grundlage für das Ausheben der Baugrube oder dem Abtrag von Mutterboden. Hierbei werden die geplanten Gebäudeecken gemäß der Bauplanung mit Holzpflöcken markiert. Zusätzlich wird ein Höhenbezugspunkt festgelegt, damit das Tiefbauunternehmen die exakte Baugrubentiefe ausheben kann. Nach Abschluss der Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung zur präzisen Übertragung der Bauplanung für den Hochbau. Eine sorgfältige Absteckung vermeidet unnötige Zusatzkosten, die durch ungenaue oder fehlende Absteckung entstehen können.

Nach der Absteckung der Baugrube und den vorbereitenden Erdarbeiten erfolgt die Feinabsteckung, bei der die exakten Gebäudekanten gemäß genehmigter Bauplanung abgesteckt werden. In der Regel dient ein Schnurgerüst, das vom Bauherrn gestellt wird, als Basis. Wir übertragen millimetergenau die Positionen der Gebäudeaußenkanten auf das Gerüst. Alternativ können auch Eisenrohre oder Kegel als Markierungen genutzt werden. Die Absteckungsbescheinigung dokumentiert offiziell, dass das Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Plänen in der Örtlichkeit übertragen wurde. Diese wird von einem Prüfingenieur für Vermessungswesen ausgestellt und muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Sie bietet Bauherren rechtliche Sicherheit und gewährleistet, dass das Projekt in der geplanten Lage und Höhe realisiert wird. Unsere Dienstleistungen stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben exakt den Vorgaben entspricht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage Ihres Gebäudes nach Fertigstellung und ist gemäß § 21 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet die Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert Ihr Grundeigentum und bildet die Grundlage für zahlreiche weitere Anwendungen, wie Bebauungspläne oder Grundstücksteilungen. Unser Vermessungsbüro übernimmt die Einmessung zuverlässig und sorgt für die reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige Amt für Bodenmanagement.

Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende Wirkung, bietet aber eine schnelle und kostengünstige Orientierung zur Lage der Grundstücksgrenzen. Dabei wird der Verlauf der Grenze anhand der Katasterunterlagen vor Ort durch Markierungen wie Holzpflöcke, Farbmarkierungen oder ähnliches angezeigt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung von Bauvorhaben entlang der Grenze, etwa für Zäune, Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung erfolgt, hat die Grenzanzeige rein informativen Charakter und wird nicht ins Liegenschaftskataster übernommen.