Kataster­vermessung

Katasterkarte auf Tablet und Ausdruck

KATASTERVERMESSUNG

Unsere Katastervermessung sichert rechtlich genaue Grundstücksgrenzen und klare Eigentumsverhältnisse. Ob Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung oder Zerlegungsvermessung (Teilung) ‐ wir schaffen die Basis für Ihre Bauprojekte. Vertrauen Sie auf unsere Präzision!

Bei einer Baulandumlegung werden Grundstücke neu geordnet, um eine effiziente Nutzung zu ermöglichen. Ziel ist es, Flächen so zu gestalten, dass sie für Bebauung oder landwirtschaftliche Zwecke optimal geeignet sind. Dabei werden Grundstücksgrenzen angepasst, Eigentumsverhältnisse berücksichtigt und Ausgleichsflächen geschaffen. Dieses Verfahren wird oft bei der Erschließung neuer Baugebiete angewandt.

Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage Ihres Gebäudes nach Fertigstellung und ist gemäß § 21 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet die Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert Ihr Grundeigentum und bildet die Grundlage für zahlreiche weitere Anwendungen, wie Bebauungspläne oder Grundstücksteilungen. Unser Vermessungsbüro übernimmt die Einmessung zuverlässig und sorgt für die reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige Amt für Bodenmanagement.

Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende Wirkung, bietet aber eine schnelle und kostengünstige Orientierung zur Lage der Grundstücksgrenzen. Dabei wird der Verlauf der Grenze anhand der Katasterunterlagen vor Ort durch Markierungen wie Holzpflöcke, Farbmarkierungen oder ähnliches angezeigt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung von Bauvorhaben entlang der Grenze, etwa für Zäune, Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung erfolgt, hat die Grenzanzeige rein informativen Charakter und wird nicht ins Liegenschaftskataster übernommen.

Grenzfeststellung: Die Grenzfeststellung ist ein rechtlich verbindliches Verfahren zur Klärung des genauen Verlaufs von Grundstücksgrenzen. Dabei werden bestehende Grenzmarken überprüft, verlorene oder zerstörte Markierungen wiederhergestellt und in Übereinstimmung mit dem Kataster dokumentiert. Das Ergebnis wird allen Beteiligten in Form eines amtlichen Bescheids mitgeteilt. Dieses Verfahren bietet Rechtssicherheit bei Neubauprojekten, Grundstücksverkäufen oder bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf.

Die Straßenschlussvermessung ist eine hoheitliche Vermessungsaufgabe, die nach der Fertigstellung von Verkehrsanlagen wie Straßen, Radwegen oder Kreiseln durchgeführt wird. Dabei werden Grenzpunkte und verwendete Flächen exakt neu vermessen, um das Kataster und Grundbuch zu aktualisieren. Häufig entstehen dabei Restflächen, sogenannte Arrondierungsflächen, die nach Abschluss der Arbeiten von Anliegern erworben werden können. Grundstückseigentümer haben bei Vermessungsterminen die Möglichkeit, sich zu Grenzverläufen zu äußern, um eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Dieses Verfahren schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten.

Für die wirksame Teilung eines Grundstücks im Grundbuch ist gemäß §7 Hessische Bauordnung (HBO) eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese dokumentiert, dass die geplante Teilung den rechtlichen Vorgaben entspricht. Als Öffentlich bestelltes Vermessungsbüro unterstützen wir Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen, einschließlich Flurkarten und Anträgen.

Unsere Leistungen:
- Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Auststellung Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Beratung zu den rechtlichen Anforderungen und Prozessen
- Anfertigung der benötigten Flurkarten mit präziser Eintragung der Teilungsgrenzen

Wir übernehmen die komplette Abwicklung bis hin zur Eintragung ins Liegenschaftskataster. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung!

Wir bieten Zerlegungsvermessungen zur Aufteilung von Flurstücken an - beispielsweise bei Grundstücksverkäufen, Nachlassregelungen oder zur Schaffung neuer Baugrundstücke. Bei der Zerlegung legen wir die neuen Grenzpunkte vor Ort fest, markieren diese auf Wunsch (Abmarkung) und berechnen Flächen sowie die neuen Flurstücksnummern. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen (Vermessungsrisse, Niederschriften, Flurkarten), reichen diese zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein und stimmen uns mit dem zuständigen Amt für Bodenmanagement ab. Die Zerlegungsvermessung ist der katasterrechtliche Schritt und geht der grundbuchlichen Teilung voraus - die eigentliche Teilung erfolgt anschließend durch die Eintragung im Grundbuch (Notar/Grundbuchamt). Auf Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei der Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen; die Leistung wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt. Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Kostenschätzung und Beratung.