KATASTERVERMESSUNG
Unsere Katastervermessung sichert rechtlich genaue Grundstücksgrenzen und klare Eigentumsverhältnisse. Ob Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung oder Zerlegungsvermessung (Teilung) ‐ wir schaffen die Basis für Ihre Bauprojekte. Vertrauen Sie auf unsere Präzision!
Bei einer Baulandumlegung werden Grundstücke neu
geordnet, um eine effiziente Nutzung zu ermöglichen.
Ziel ist es, Flächen so zu gestalten, dass sie für
Bebauung oder landwirtschaftliche Zwecke optimal
geeignet sind. Dabei werden Grundstücksgrenzen
angepasst, Eigentumsverhältnisse berücksichtigt und
Ausgleichsflächen geschaffen. Dieses Verfahren wird
oft bei der Erschließung neuer Baugebiete angewandt.
Die Gebäudeeinmessung dokumentiert die exakte Lage
Ihres Gebäudes nach Fertigstellung und ist gemäß § 21
Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
(HVGG) gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet
die Aktualität des Liegenschaftskatasters, sichert Ihr
Grundeigentum und bildet die Grundlage für zahlreiche
weitere Anwendungen, wie Bebauungspläne oder
Grundstücksteilungen. Unser Vermessungsbüro übernimmt
die Einmessung zuverlässig und sorgt für die
reibungslose Übertragung der Daten an das zuständige
Amt für Bodenmanagement.
Eine Grenzanzeige besitzt keine rechtlich bindende
Wirkung, bietet aber eine schnelle und kostengünstige
Orientierung zur Lage der Grundstücksgrenzen. Dabei
wird der Verlauf der Grenze anhand der
Katasterunterlagen vor Ort durch Markierungen wie
Holzpflöcke, Farbmarkierungen oder ähnliches
angezeigt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung
von Bauvorhaben entlang der Grenze, etwa für Zäune,
Mauern oder Garagen. Da keine amtliche Abmarkung
erfolgt, hat die Grenzanzeige rein informativen
Charakter und wird nicht ins Liegenschaftskataster
übernommen.
Grenzfeststellung: Die Grenzfeststellung ist ein
rechtlich verbindliches Verfahren zur Klärung des
genauen Verlaufs von Grundstücksgrenzen. Dabei werden
bestehende Grenzmarken überprüft, verlorene oder
zerstörte Markierungen wiederhergestellt und in
Übereinstimmung mit dem Kataster dokumentiert. Das
Ergebnis wird allen Beteiligten in Form eines
amtlichen Bescheids mitgeteilt. Dieses Verfahren
bietet Rechtssicherheit bei Neubauprojekten,
Grundstücksverkäufen oder bei Streitigkeiten über den
Grenzverlauf.
Die Straßenschlussvermessung ist eine hoheitliche
Vermessungsaufgabe, die nach der Fertigstellung von
Verkehrsanlagen wie Straßen, Radwegen oder Kreiseln
durchgeführt wird. Dabei werden Grenzpunkte und
verwendete Flächen exakt neu vermessen, um das
Kataster und Grundbuch zu aktualisieren. Häufig
entstehen dabei Restflächen, sogenannte
Arrondierungsflächen, die nach Abschluss der Arbeiten
von Anliegern erworben werden können.
Grundstückseigentümer haben bei Vermessungsterminen
die Möglichkeit, sich zu Grenzverläufen zu äußern, um
eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Dieses Verfahren
schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
Für die wirksame Teilung eines Grundstücks im
Grundbuch ist gemäß §7 Hessische Bauordnung (HBO) eine
Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde oder eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese
dokumentiert, dass die geplante Teilung den
rechtlichen Vorgaben entspricht. Als Öffentlich
bestelltes Vermessungsbüro unterstützen wir Sie bei
der Erstellung der notwendigen Unterlagen,
einschließlich Flurkarten und Anträgen.
Unsere Leistungen:
- Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Auststellung Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Beratung zu den rechtlichen Anforderungen und Prozessen
- Anfertigung der benötigten Flurkarten mit präziser Eintragung der Teilungsgrenzen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung bis hin zur Eintragung ins Liegenschaftskataster. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung!
Unsere Leistungen:
- Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder Auststellung Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Beratung zu den rechtlichen Anforderungen und Prozessen
- Anfertigung der benötigten Flurkarten mit präziser Eintragung der Teilungsgrenzen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung bis hin zur Eintragung ins Liegenschaftskataster. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung!
Wir bieten Zerlegungsvermessungen zur Aufteilung von
Flurstücken an - beispielsweise bei
Grundstücksverkäufen, Nachlassregelungen oder zur
Schaffung neuer Baugrundstücke. Bei der Zerlegung
legen wir die neuen Grenzpunkte vor Ort fest,
markieren diese auf Wunsch (Abmarkung) und berechnen
Flächen sowie die neuen Flurstücksnummern. Wir
erstellen alle erforderlichen Unterlagen
(Vermessungsrisse, Niederschriften, Flurkarten),
reichen diese zur Übernahme in das
Liegenschaftskataster ein und stimmen uns mit dem
zuständigen Amt für Bodenmanagement ab. Die
Zerlegungsvermessung ist der katasterrechtliche
Schritt und geht der grundbuchlichen Teilung voraus -
die eigentliche Teilung erfolgt anschließend durch die
Eintragung im Grundbuch (Notar/Grundbuchamt). Auf
Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei der
Beantragung von Teilungsgenehmigungen oder
Unbedenklichkeitsbescheinigungen; die Leistung wird
von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
(ÖbVI) ausgeführt. Kontaktieren Sie uns gern für eine
unverbindliche Kostenschätzung und Beratung.